Lexikon
Lexikon: Ehrenamt, Verein und Nachbarschaftshilfe
Was heißt Gemeinnützigkeit, wofür gibt es die Übungsleiterpauschale und was ist ein Entlastungsbetrag? Hier steht es kurz und klar.

Wer sich engagiert oder einen Verein gründet, stößt schnell auf Fachwörter: Satzung, Freistellungsbescheid, Zuwendungsbestätigung, Pflegegrad. Das Lexikon erklärt sie in einfachen Worten und verweist auf verwandte Begriffe und Ratgeber. Zahlen wie die Ehrenamtspauschale (960 € im Jahr) oder den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) halten wir aktuell und nennen ihre Quelle.
A
- AufwandsentschädigungPauschale Erstattung für entstandene Kosten oder Zeitaufwand im Ehrenamt, kein Lohn.
- AuslagenersatzErstattung von Kosten, die Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit selbst verauslagt haben, gegen Beleg.
B
- BuchführungFortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben eines Vereins, die Belege und Nachweise sichert.
- Bürgerschaftliches EngagementFreiwillige Mitarbeit von Bürgern am Gemeinwohl, die sich außerhalb von Erwerbsarbeit in Gruppen oder allein zeigt.
- BundesfreiwilligendienstStaatlich geförderter Freiwilligendienst für Menschen aller Altersgruppen in gemeinnützigen Einrichtungen.
- BürgerstiftungStiftung, die Bürger einer Region gemeinsam tragen und die lokales Engagement dauerhaft fördert.
- BürgerbudgetVon der Kommune bereitgestelltes Budget, über das Bürger in Abstimmungen über lokale Projekte mitentscheiden.
D
- Datenschutz im VereinPflicht eines Vereins, personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Helfer rechtmäßig und sicher zu verarbeiten.
E
- EhrenamtspauschaleSteuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige bis zu einer jährlichen Obergrenze.
- EntlastungsbetragMonatlicher Betrag der Pflegeversicherung für Hilfen im Alltag bei anerkanntem Pflegebedarf.
- EhrenamtFreiwillige, unbezahlte oder gering vergütete Tätigkeit für das Gemeinwohl, meist in einer Organisation.
- EhrenamtskarteAusweis, mit dem ehrenamtlich Engagierte in einzelnen Bundesländern Vergünstigungen erhalten können.
- EngagementforderungFörderung, mit der Staat, Länder oder Kommunen freiwilliges Engagement finanziell oder organisatorisch unterstützen.
- EhrenamtsvereinbarungSchriftliche Absprache zwischen Organisation und Ehrenamtlichem über Aufgaben, Zeiten und Rahmenbedingungen.
- Einnahmen-Überschuss-RechnungVereinfachte Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt werden.
- Ehrenamtliches MandatZeitlich begrenztes Amt, das eine Person im Ehrenamt übernimmt, etwa im Vorstand oder in einem Gremium.
- EhrenamtsnachweisBescheinigung über ein geleistetes Ehrenamt, die als Beleg für Engagement oder Anerkennung dient.
F
- FreistellungsbescheidBescheid des Finanzamts, der die Gemeinnützigkeit eines Vereins bestätigt und Steuerbefreiung gewährt.
- FreiwilligenagenturVermittlungsstelle, die Menschen mit Engagement-Wunsch und passende Einsatzstellen zusammenbringt.
- FinanzamtZuständige Steuerbehörde, die die Gemeinnützigkeit prüft und Freistellungsbescheide ausstellt.
- FreiwilligenmanagementPlanung, Gewinnung, Betreuung und Anerkennung von Ehrenamtlichen in einer Organisation.
- FreiwilligendienstZeitlich begrenzter, meist ganztägiger Einsatz in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen.
- FördervereinVerein, dessen Mitglieder eine Einrichtung oder einen anderen Verein ideell und finanziell unterstützen.
G
- GemeinnützigkeitSteuerlicher Status für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
- GenossenschaftRechtsform, in der sich Mitglieder zusammenschließen, um gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Ziele zu verfolgen.
- GründungsversammlungErste Versammlung, auf der Gründungsmitglieder die Satzung beschließen und den Vorstand wählen.
- GemeinwohlAllgemeines Wohl der Gesellschaft, dem gemeinnützige Organisationen und Ehrenamt dienen.
- GemeinschaftsgartenGemeinsam bewirtschaftete Grünfläche im Quartier, die Nachbarn für Anbau und Begegnung nutzen.
H
- HaftpflichtversicherungVersicherung, die Schäden absichert, die man anderen durch eine eigene Handlung zufügt.
- HaftungVerpflichtung, für Schäden einzustehen, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.
I
- InitiativeLose organisierte Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Anliegen verfolgt, oft ohne feste Rechtsform.
K
- KörperschaftsteuerSteuer auf das Einkommen juristischer Personen wie Vereine, von der gemeinnützige Vereine befreit sein können.
- KassenprüfungÜberprüfung der Kassenführung und Belege eines Vereins durch dafür bestimmte Mitglieder.
L
- LandesrechtRechtsvorschriften eines Bundeslandes, die etwa Ehrenamtskarte, Pflegehilfen oder Förderungen regeln.
M
- MitgliederversammlungOberstes Organ eines Vereins, in dem die Mitglieder Beschlüsse fassen und den Vorstand wählen.
- MustersatzungVorlage für eine Vereinssatzung, die gemeinnützige Pflichtbestandteile bereits enthält.
- MittelverwendungPflicht eines gemeinnützigen Vereins, seine Mittel ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck einzusetzen.
- MitgliedsbeitragRegelmäßige Zahlung der Mitglieder an den Verein, deren Höhe in der Satzung oder durch Beschluss festgelegt wird.
- MentoringBegleitung einer weniger erfahrenen Person durch eine erfahrene, die Wissen und Orientierung weitergibt.
N
- NachbarschaftshilfeUnterstützung unter Nachbarn im Alltag, etwa bei Einkäufen, Begleitung oder kleinen Reparaturen.
- Nichtrechtsfähiger VereinVerein ohne Eintrag im Vereinsregister, der sich nach den Regeln einer Gesellschaft richtet.
- NachbarschaftsvereinVerein, der Nachbarn im Quartier vernetzt und gemeinsame Hilfe, Treffen und Projekte organisiert.
- NachbarschaftsprojektKonkretes, zeitlich oder thematisch begrenztes Vorhaben, das Nachbarn gemeinsam umsetzen.
O
- OrtssteckbriefKurzprofil einer Stadt oder Gemeinde mit Engagement-Angeboten, Ansprechpartnern und lokalen Regeln.
P
- PflegegradEinstufung der Pflegebedürftigkeit, auf deren Grundlage Leistungen wie der Entlastungsbetrag möglich sind.
- ProtokollSchriftliche Niederschrift von Sitzungen und Beschlüssen eines Vereins, etwa der Mitgliederversammlung.
- PflegekursSchulung für Pflegepersonen, die häufig Voraussetzung für die Nutzung des Entlastungsbetrags ist.
- PflegebedürftigkeitZustand, in dem eine Person dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen ist.
- PflegeversicherungSozialversicherung, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert, etwa Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
- PatenschaftVerbindliche Begleitung einer Person oder eines Projekts durch einen Paten, oft über einen festen Zeitraum.
R
- Rechtsfähiger VereinVerein, der durch Eintrag ins Vereinsregister eigene Rechte und Pflichten erhält.
S
- SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.
- SpendeUnentgeltliche Zuwendung an einen Verein, die steuerlich absetzbar sein kann, wenn der Verein gemeinnützig ist.
- StiftungRechtlich selbstständige Einrichtung mit einem festen Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck dient.
- SteuerbefreiungAusnahme von der Steuerpflicht für gemeinnützige Körperschaften, die an Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung gebunden ist.
T
- TätigkeitsnachweisDokument, das Art, Umfang und Zeitraum einer ehrenamtlichen Tätigkeit festhält.
- TagesordnungFestgelegte Liste der Punkte einer Versammlung, über die beraten und abgestimmt werden soll.
U
- ÜbungsleiterpauschaleSteuerfreie Vergütung für nebenberuflich tätige Trainer, Übungsleiter und Betreuer in Vereinen.
- UnfallversicherungVersicherung, die Folgen von Unfällen bei ehrenamtlicher Tätigkeit absichern kann.
- UmsatzsteuerSteuer auf Lieferungen und Leistungen, die bei Vereinen je nach Tätigkeit anfallen oder entfallen kann.
V
- VereinsregisterAmtliches Register, in das ein Verein eingetragen wird, um rechtsfähig zu werden.
- VorstandGesetzlicher Vertreter eines Vereins, der die Geschäfte führt und den Verein nach außen vertritt.
- VereinszweckDer in der Satzung festgelegte Zweck, für den ein Verein tätig ist und an dem sich alle Aktivitäten messen lassen.
- VorstandsbeschlussEntscheidung des Vorstands, die im Rahmen seiner Befugnisse getroffen und dokumentiert wird.
- VereinsbesteuerungSteuerliche Behandlung eines Vereins, die von Gemeinnützigkeit, Einnahmen und Tätigkeiten abhängt.
- VergütungEntgelt für geleistete Tätigkeit, das im Ehrenamt meist nur als Pauschale oder Erstattung gezahlt wird.
- VereinsmitgliedschaftRechtliche Stellung einer Person als Mitglied eines Vereins, mit Rechten wie Stimmrecht und Pflichten wie Beitrag.
Z
- ZuwendungsbestätigungNachweis eines gemeinnützigen Vereins über eine Spende, mit dem der Spender sie steuerlich geltend machen kann.
- ZweckbetriebWirtschaftliche Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins, die unmittelbar dem satzungsmäßigen Zweck dient.
- ZuschussNicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben, meist an Bedingungen geknüpft.