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Lexikon: Ehrenamt, Verein und Nachbarschaftshilfe

Was heißt Gemeinnützigkeit, wofür gibt es die Übungsleiterpauschale und was ist ein Entlastungsbetrag? Hier steht es kurz und klar.

Aufgeschlagenes Wörterbuch mit Bleistift auf einem Holztisch
Foto: Lum3n / Pexels

Wer sich engagiert oder einen Verein gründet, stößt schnell auf Fachwörter: Satzung, Freistellungsbescheid, Zuwendungsbestätigung, Pflegegrad. Das Lexikon erklärt sie in einfachen Worten und verweist auf verwandte Begriffe und Ratgeber. Zahlen wie die Ehrenamtspauschale (960 € im Jahr) oder den Entlastungsbetrag (131 € im Monat) halten wir aktuell und nennen ihre Quelle.

A

  • AufwandsentschädigungPauschale Erstattung für entstandene Kosten oder Zeitaufwand im Ehrenamt, kein Lohn.
  • AuslagenersatzErstattung von Kosten, die Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit selbst verauslagt haben, gegen Beleg.

B

  • BuchführungFortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben eines Vereins, die Belege und Nachweise sichert.
  • Bürgerschaftliches EngagementFreiwillige Mitarbeit von Bürgern am Gemeinwohl, die sich außerhalb von Erwerbsarbeit in Gruppen oder allein zeigt.
  • BundesfreiwilligendienstStaatlich geförderter Freiwilligendienst für Menschen aller Altersgruppen in gemeinnützigen Einrichtungen.
  • BürgerstiftungStiftung, die Bürger einer Region gemeinsam tragen und die lokales Engagement dauerhaft fördert.
  • BürgerbudgetVon der Kommune bereitgestelltes Budget, über das Bürger in Abstimmungen über lokale Projekte mitentscheiden.

D

  • Datenschutz im VereinPflicht eines Vereins, personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Helfer rechtmäßig und sicher zu verarbeiten.

E

  • EhrenamtspauschaleSteuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige bis zu einer jährlichen Obergrenze.
  • EntlastungsbetragMonatlicher Betrag der Pflegeversicherung für Hilfen im Alltag bei anerkanntem Pflegebedarf.
  • EhrenamtFreiwillige, unbezahlte oder gering vergütete Tätigkeit für das Gemeinwohl, meist in einer Organisation.
  • EhrenamtskarteAusweis, mit dem ehrenamtlich Engagierte in einzelnen Bundesländern Vergünstigungen erhalten können.
  • EngagementforderungFörderung, mit der Staat, Länder oder Kommunen freiwilliges Engagement finanziell oder organisatorisch unterstützen.
  • EhrenamtsvereinbarungSchriftliche Absprache zwischen Organisation und Ehrenamtlichem über Aufgaben, Zeiten und Rahmenbedingungen.
  • Einnahmen-Überschuss-RechnungVereinfachte Gewinnermittlung, bei der Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt werden.
  • Ehrenamtliches MandatZeitlich begrenztes Amt, das eine Person im Ehrenamt übernimmt, etwa im Vorstand oder in einem Gremium.
  • EhrenamtsnachweisBescheinigung über ein geleistetes Ehrenamt, die als Beleg für Engagement oder Anerkennung dient.

F

  • FreistellungsbescheidBescheid des Finanzamts, der die Gemeinnützigkeit eines Vereins bestätigt und Steuerbefreiung gewährt.
  • FreiwilligenagenturVermittlungsstelle, die Menschen mit Engagement-Wunsch und passende Einsatzstellen zusammenbringt.
  • FinanzamtZuständige Steuerbehörde, die die Gemeinnützigkeit prüft und Freistellungsbescheide ausstellt.
  • FreiwilligenmanagementPlanung, Gewinnung, Betreuung und Anerkennung von Ehrenamtlichen in einer Organisation.
  • FreiwilligendienstZeitlich begrenzter, meist ganztägiger Einsatz in sozialen, kulturellen oder ökologischen Einrichtungen.
  • FördervereinVerein, dessen Mitglieder eine Einrichtung oder einen anderen Verein ideell und finanziell unterstützen.

G

  • GemeinnützigkeitSteuerlicher Status für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
  • GenossenschaftRechtsform, in der sich Mitglieder zusammenschließen, um gemeinsam wirtschaftliche oder soziale Ziele zu verfolgen.
  • GründungsversammlungErste Versammlung, auf der Gründungsmitglieder die Satzung beschließen und den Vorstand wählen.
  • GemeinwohlAllgemeines Wohl der Gesellschaft, dem gemeinnützige Organisationen und Ehrenamt dienen.
  • GemeinschaftsgartenGemeinsam bewirtschaftete Grünfläche im Quartier, die Nachbarn für Anbau und Begegnung nutzen.

H

  • HaftpflichtversicherungVersicherung, die Schäden absichert, die man anderen durch eine eigene Handlung zufügt.
  • HaftungVerpflichtung, für Schäden einzustehen, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.

I

  • InitiativeLose organisierte Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Anliegen verfolgt, oft ohne feste Rechtsform.

K

  • KörperschaftsteuerSteuer auf das Einkommen juristischer Personen wie Vereine, von der gemeinnützige Vereine befreit sein können.
  • KassenprüfungÜberprüfung der Kassenführung und Belege eines Vereins durch dafür bestimmte Mitglieder.

L

  • LandesrechtRechtsvorschriften eines Bundeslandes, die etwa Ehrenamtskarte, Pflegehilfen oder Förderungen regeln.

M

  • MitgliederversammlungOberstes Organ eines Vereins, in dem die Mitglieder Beschlüsse fassen und den Vorstand wählen.
  • MustersatzungVorlage für eine Vereinssatzung, die gemeinnützige Pflichtbestandteile bereits enthält.
  • MittelverwendungPflicht eines gemeinnützigen Vereins, seine Mittel ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck einzusetzen.
  • MitgliedsbeitragRegelmäßige Zahlung der Mitglieder an den Verein, deren Höhe in der Satzung oder durch Beschluss festgelegt wird.
  • MentoringBegleitung einer weniger erfahrenen Person durch eine erfahrene, die Wissen und Orientierung weitergibt.

N

  • NachbarschaftshilfeUnterstützung unter Nachbarn im Alltag, etwa bei Einkäufen, Begleitung oder kleinen Reparaturen.
  • Nichtrechtsfähiger VereinVerein ohne Eintrag im Vereinsregister, der sich nach den Regeln einer Gesellschaft richtet.
  • NachbarschaftsvereinVerein, der Nachbarn im Quartier vernetzt und gemeinsame Hilfe, Treffen und Projekte organisiert.
  • NachbarschaftsprojektKonkretes, zeitlich oder thematisch begrenztes Vorhaben, das Nachbarn gemeinsam umsetzen.

O

  • OrtssteckbriefKurzprofil einer Stadt oder Gemeinde mit Engagement-Angeboten, Ansprechpartnern und lokalen Regeln.

P

  • PflegegradEinstufung der Pflegebedürftigkeit, auf deren Grundlage Leistungen wie der Entlastungsbetrag möglich sind.
  • ProtokollSchriftliche Niederschrift von Sitzungen und Beschlüssen eines Vereins, etwa der Mitgliederversammlung.
  • PflegekursSchulung für Pflegepersonen, die häufig Voraussetzung für die Nutzung des Entlastungsbetrags ist.
  • PflegebedürftigkeitZustand, in dem eine Person dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen angewiesen ist.
  • PflegeversicherungSozialversicherung, die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit finanziert, etwa Pflegegeld und Entlastungsbetrag.
  • PatenschaftVerbindliche Begleitung einer Person oder eines Projekts durch einen Paten, oft über einen festen Zeitraum.

R

S

  • SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.
  • SpendeUnentgeltliche Zuwendung an einen Verein, die steuerlich absetzbar sein kann, wenn der Verein gemeinnützig ist.
  • StiftungRechtlich selbstständige Einrichtung mit einem festen Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck dient.
  • SteuerbefreiungAusnahme von der Steuerpflicht für gemeinnützige Körperschaften, die an Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung gebunden ist.

T

  • TätigkeitsnachweisDokument, das Art, Umfang und Zeitraum einer ehrenamtlichen Tätigkeit festhält.
  • TagesordnungFestgelegte Liste der Punkte einer Versammlung, über die beraten und abgestimmt werden soll.

U

  • ÜbungsleiterpauschaleSteuerfreie Vergütung für nebenberuflich tätige Trainer, Übungsleiter und Betreuer in Vereinen.
  • UnfallversicherungVersicherung, die Folgen von Unfällen bei ehrenamtlicher Tätigkeit absichern kann.
  • UmsatzsteuerSteuer auf Lieferungen und Leistungen, die bei Vereinen je nach Tätigkeit anfallen oder entfallen kann.

V

  • VereinsregisterAmtliches Register, in das ein Verein eingetragen wird, um rechtsfähig zu werden.
  • VorstandGesetzlicher Vertreter eines Vereins, der die Geschäfte führt und den Verein nach außen vertritt.
  • VereinszweckDer in der Satzung festgelegte Zweck, für den ein Verein tätig ist und an dem sich alle Aktivitäten messen lassen.
  • VorstandsbeschlussEntscheidung des Vorstands, die im Rahmen seiner Befugnisse getroffen und dokumentiert wird.
  • VereinsbesteuerungSteuerliche Behandlung eines Vereins, die von Gemeinnützigkeit, Einnahmen und Tätigkeiten abhängt.
  • VergütungEntgelt für geleistete Tätigkeit, das im Ehrenamt meist nur als Pauschale oder Erstattung gezahlt wird.
  • VereinsmitgliedschaftRechtliche Stellung einer Person als Mitglied eines Vereins, mit Rechten wie Stimmrecht und Pflichten wie Beitrag.

Z

  • ZuwendungsbestätigungNachweis eines gemeinnützigen Vereins über eine Spende, mit dem der Spender sie steuerlich geltend machen kann.
  • ZweckbetriebWirtschaftliche Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins, die unmittelbar dem satzungsmäßigen Zweck dient.
  • ZuschussNicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben, meist an Bedingungen geknüpft.