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Definition

Stiftung

Rechtlich selbstständige Einrichtung mit einem festen Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck dient.

Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die ein Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einsetzt. Sie hat keine Mitglieder, sondern wird von einem Stiftungsvorstand geleitet und von einer Satzung bestimmt.

Viele Stiftungen fördern Bildung, Kultur oder soziale Projekte und vergeben dafür Zuschüsse. Die Aufsicht übernimmt eine staatliche Stelle.

Für Nachbarschaftsprojekte kann eine Stiftung eine wichtige Finanzquelle sein, wenn der Zweck klar zu ihrer Satzung passt. Die Erträge aus dem Vermögen finanzieren die Zwecke, und Zustiftungen können das Kapital langfristig stärken. Wer eine Stiftung gründen möchte, braucht ein Anfangsvermögen und eine Satzung, die den Zweck dauerhaft festlegt.

Verwandte Begriffe

  • BürgerstiftungStiftung, die Bürger einer Region gemeinsam tragen und die lokales Engagement dauerhaft fördert.
  • ZuschussNicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben, meist an Bedingungen geknüpft.
  • SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.
  • GemeinwohlAllgemeines Wohl der Gesellschaft, dem gemeinnützige Organisationen und Ehrenamt dienen.