Definition
Zuschuss
Nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung für ein Vorhaben, meist an Bedingungen geknüpft.
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Er wird von Kommunen, Ländern, Stiftungen oder Organisationen für ein bestimmtes Vorhaben vergeben.
Zuschüsse sind an Bedingungen geknüpft, etwa an einen Antrag, einen Eigenanteil oder einen späteren Verwendungsnachweis. Die Mittel dürfen nur für den bewilligten Zweck eingesetzt werden.
Vor dem Antrag lohnt es sich, Fristen und Anforderungen zu prüfen. Viele Förderungen sind schnell ausgeschöpft. Anträge sind häufig vor Projektbeginn zu stellen, da bereits begonnene Vorhaben oft nicht gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt meist nach Bewilligung und mit Abrechnung am Ende.
Verwandte Begriffe
- EngagementforderungFörderung, mit der Staat, Länder oder Kommunen freiwilliges Engagement finanziell oder organisatorisch unterstützen.
- MittelverwendungPflicht eines gemeinnützigen Vereins, seine Mittel ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck einzusetzen.
- BuchführungFortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben eines Vereins, die Belege und Nachweise sichert.
- GemeinschaftsgartenGemeinsam bewirtschaftete Grünfläche im Quartier, die Nachbarn für Anbau und Begegnung nutzen.