Definition
Umsatzsteuer
Steuer auf Lieferungen und Leistungen, die bei Vereinen je nach Tätigkeit anfallen oder entfallen kann.
Die Umsatzsteuer fällt auf Lieferungen und Leistungen an, die gegen Entgelt erbracht werden. Bei Vereinen hängt sie davon ab, ob eine Tätigkeit wirtschaftlich ist und ob Ausnahmen greifen.
Gemeinnützige Vereine haben für bestimmte Tätigkeiten Vergünstigungen oder Befreiungen. Für Veranstaltungen, Verkäufe und Kooperationen lohnt eine Prüfung im Einzelfall.
Eine saubere Trennung von Einnahmen und Ausgaben erleichtert die Abrechnung erheblich. Ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt vom Einzelfall ab, deshalb sollten Vereine Veranstaltungsangebote vorab prüfen. Kleine Vereine sollten Schwellen und Ausnahmen mit dem Finanzamt abstimmen, damit Abrechnungen korrekt bleiben. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Verein überhaupt Umsatzsteuer ausweisen muss.
Verwandte Begriffe
- VereinsbesteuerungSteuerliche Behandlung eines Vereins, die von Gemeinnützigkeit, Einnahmen und Tätigkeiten abhängt.
- ZweckbetriebWirtschaftliche Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins, die unmittelbar dem satzungsmäßigen Zweck dient.
- BuchführungFortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben eines Vereins, die Belege und Nachweise sichert.
- SteuerbefreiungAusnahme von der Steuerpflicht für gemeinnützige Körperschaften, die an Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung gebunden ist.