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Definition

Steuerbefreiung

Ausnahme von der Steuerpflicht für gemeinnützige Körperschaften, die an Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung gebunden ist.

Eine Steuerbefreiung nimmt gemeinnützige Körperschaften von bestimmten Steuern aus. Sie gilt nur, solange die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt bleiben. Dazu gehören Satzung, Zweck und Mittelverwendung.

Die Befreiung betrifft nicht jede Einnahme. Für wirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb des Zwecks können eigene Regeln gelten.

Vereine sollten die Bescheide des Finanzamts aufbewahren und jährliche Pflichten nicht vergessen. Auch die Zahlungsströme sollten nachvollziehbar sein, damit der Verein im Prüfungsfall belegen kann, dass die Mittel dem Zweck dienten. Eine Änderung der Tätigkeit sollte deshalb dem Finanzamt rechtzeitig mitgeteilt werden. Wer zusätzlich Dienstleistungen anbietet, sollte das gesondert bedenken.

Verwandte Begriffe

  • FreistellungsbescheidBescheid des Finanzamts, der die Gemeinnützigkeit eines Vereins bestätigt und Steuerbefreiung gewährt.
  • GemeinnützigkeitSteuerlicher Status für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
  • FinanzamtZuständige Steuerbehörde, die die Gemeinnützigkeit prüft und Freistellungsbescheide ausstellt.
  • KörperschaftsteuerSteuer auf das Einkommen juristischer Personen wie Vereine, von der gemeinnützige Vereine befreit sein können.