Definition
Zuwendungsbestätigung
Nachweis eines gemeinnützigen Vereins über eine Spende, mit dem der Spender sie steuerlich geltend machen kann.
Die Zuwendungsbestätigung ist ein Nachweis, den ein gemeinnütziger Verein für eine Spende ausstellt. Der Spender kann sie in seiner Steuererklärung verwenden. Sie enthält Angaben zum Verein, zum Betrag und zum Zweck der Spende.
Ausstellen darf sie nur, wer als gemeinnützig anerkannt ist. Der Verein muss die Spende zweckgebunden verwenden und dies nachvollziehbar dokumentieren.
Im Alltag sollten Vereine Vorlagen nutzen und jede Bestätigung fortlaufend nummerieren. So bleiben Spenden übersichtlich und Rückfragen lassen sich schnell klären. Bei Sachspenden oder Mitgliedsbeiträgen gelten eigene Regeln, deshalb sollte der Verein vor der Ausstellung prüfen, welche Vorlage passt.
Verwandte Begriffe
- FreistellungsbescheidBescheid des Finanzamts, der die Gemeinnützigkeit eines Vereins bestätigt und Steuerbefreiung gewährt.
- SpendeUnentgeltliche Zuwendung an einen Verein, die steuerlich absetzbar sein kann, wenn der Verein gemeinnützig ist.
- GemeinnützigkeitSteuerlicher Status für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
- BuchführungFortlaufende Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben eines Vereins, die Belege und Nachweise sichert.