Definition
Vereinsmitgliedschaft
Rechtliche Stellung einer Person als Mitglied eines Vereins, mit Rechten wie Stimmrecht und Pflichten wie Beitrag.
Die Vereinsmitgliedschaft macht eine Person zum Mitglied eines Vereins. Sie begründet Rechte wie Stimmrecht und Teilnahme an der Mitgliederversammlung sowie Pflichten wie die Zahlung des Mitgliedsbeitrags.
Der Eintritt erfolgt meist durch einen schriftlichen Antrag und die Aufnahme durch den Vorstand. Auch der Austritt und die Beendigung sind in der Satzung geregelt.
Wer einen Verein gründet, sollte die Aufnahme und die Rechte der Mitglieder früh festlegen. Mitglieder haben oft auch Informationsrechte, etwa auf Einsicht in Protokolle, sofern die Satzung nichts anderes regelt. Der Austritt erfolgt in der Regel schriftlich und unter Einhaltung der in der Satzung genannten Frist.
Verwandte Begriffe
- MitgliedsbeitragRegelmäßige Zahlung der Mitglieder an den Verein, deren Höhe in der Satzung oder durch Beschluss festgelegt wird.
- MitgliederversammlungOberstes Organ eines Vereins, in dem die Mitglieder Beschlüsse fassen und den Vorstand wählen.
- SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.
- Datenschutz im VereinPflicht eines Vereins, personenbezogene Daten seiner Mitglieder und Helfer rechtmäßig und sicher zu verarbeiten.