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Definition

Haftung

Verpflichtung, für Schäden einzustehen, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.

Haftung bedeutet, dass jemand für einen Schaden einstehen muss, den er verursacht hat. Im Vereinsrecht geht es vor allem um die Frage, ob der Verein selbst oder die handelnden Personen haften. Bei einem eingetragenen Verein haftet grundsätzlich der Verein.

Vorstände können in bestimmten Fällen persönlich haften, etwa bei grober Pflichtverletzung. Ehrenamtliche Helfer sind oft durch den Träger abgesichert.

Eine klare Aufgabenverteilung, Dokumentation und passende Versicherungen reduzieren das Risiko deutlich. Für Ehrenamtliche gelten je nach Organisation eigene Haftungsregeln, die im Einzelfall durch Versicherung oder Vereinbarung geklärt werden sollten. Eine Vereinbarung mit klaren Zuständigkeiten schafft Sicherheit.

Verwandte Begriffe

  • VorstandGesetzlicher Vertreter eines Vereins, der die Geschäfte führt und den Verein nach außen vertritt.
  • HaftpflichtversicherungVersicherung, die Schäden absichert, die man anderen durch eine eigene Handlung zufügt.
  • Rechtsfähiger VereinVerein, der durch Eintrag ins Vereinsregister eigene Rechte und Pflichten erhält.
  • VorstandsbeschlussEntscheidung des Vorstands, die im Rahmen seiner Befugnisse getroffen und dokumentiert wird.