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Definition

Vorstand

Gesetzlicher Vertreter eines Vereins, der die Geschäfte führt und den Verein nach außen vertritt.

Der Vorstand führt die Geschäfte eines Vereins und vertritt ihn nach außen. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Die genaue Zahl der Mitglieder und ihre Aufgaben regelt die Satzung.

Vorstandsmitglieder haften unter bestimmten Umständen persönlich, wenn sie Pflichten verletzen. Deshalb ist eine saubere Dokumentation von Beschlüssen und Ausgaben wichtig.

Im Ehrenamt tragen oft nur wenige Personen die gesamte Last. Eine klare Aufgabenverteilung und Vertretungsregeln helfen, Engpässe zu vermeiden. Bei kleinen Vereinen ist es hilfreich, Ersatzpersonen zu benennen, damit der Betrieb auch bei Ausfall eines Mitglieds weiterläuft, und neue Vorstandsmitglieder sollten die Unterlagen ihrer Vorgänger in Ruhe prüfen.

Verwandte Begriffe

  • MitgliederversammlungOberstes Organ eines Vereins, in dem die Mitglieder Beschlüsse fassen und den Vorstand wählen.
  • HaftungVerpflichtung, für Schäden einzustehen, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen entstehen.
  • VorstandsbeschlussEntscheidung des Vorstands, die im Rahmen seiner Befugnisse getroffen und dokumentiert wird.
  • SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.