Definition
Gründungsversammlung
Erste Versammlung, auf der Gründungsmitglieder die Satzung beschließen und den Vorstand wählen.
Die Gründungsversammlung ist die erste Versammlung eines neuen Vereins. Die Gründungsmitglieder beschließen dort die Satzung, wählen den ersten Vorstand und entscheiden über den Vereinsnamen.
Das Protokoll dieser Versammlung ist ein wichtiges Dokument. Es wird für die Anmeldung beim Vereinsregister benötigt und sollte sorgfältig geführt werden.
Eine gute Vorbereitung mit Entwurf der Satzung und klarer Tagesordnung verkürzt die Versammlung spürbar. Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt danach durch den Vorstand, wozu Satzung, Protokoll und Liste der Vorstandsmitglieder gehören, sodass alle Unterlagen vollständig sein müssen. Eine Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder hilft zusätzlich. Auch Ort und Termin sollten frühzeitig feststehen.
Verwandte Begriffe
- SatzungGrundlegendes Regelwerk eines Vereins mit Zweck, Organen, Mitgliedschaft und Vermögensbindung.
- VereinsregisterAmtliches Register, in das ein Verein eingetragen wird, um rechtsfähig zu werden.
- ProtokollSchriftliche Niederschrift von Sitzungen und Beschlüssen eines Vereins, etwa der Mitgliederversammlung.
- MustersatzungVorlage für eine Vereinssatzung, die gemeinnützige Pflichtbestandteile bereits enthält.